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HORIZONT |
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Klarheit, Tiefe und Empathie - Verstehen braucht Zeit! |
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Der Schnitt - Jungen als Opfer (2)
Genitalverstümmelung von Jungen zwischen Medizin, Ritual und Kommerz |
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Es geht nicht um HIV-Prophylaxe, nicht um Vorsorge gegen Peniskrebs, Gebärmutterhalskrebs, Geschlechtskrankheiten oder um Hygiene. Die Beschneidung der Vorhaut hat keine nachweisbaren prophylaktischen Effekte auf die Häufigkeit irgendwelcher Krankheiten – ganz im Gegenteil! Die Verbreitung derartiger Pseudoweisheiten sowie der Sensibilitätsverlust der Eichel nach einer Beschneidung führen zu einem leichtfertigeren Umgang mit Kondomen und der Verantwortung für die Gesundheit beider Sexualpartner. Hinzu kommen die zahlreichen Risiken und Komplikationen während und nach der OP, vor allem in Ländern mit niedrigem medizinischem Standard.
Worum geht es wirklich? Es geht um einen extrem schmerzhaften Eingriff an den Geschlechtsorganen kleiner Jungen, der möglichst sofort nach der Geburt erfolgen muss, weil der Körperteil, den man den Babys raubt, sich später nicht mehr verkaufen lässt. Es geht um Zeit und es geht um Geld!
Das medizinische Equipment, das für die Beschneidung der Säuglinge benötigt wird, ist teuer und sichert etwa in den USA zahlreiche Arbeitsplätze. Eine sogenannte „Gomco-Klemme“, mit der die zuvor aufgeschnittene Vorhaut vom Penis entfernt wird, kostet im Online-Handel zwischen 50 und 300 $. Die etwas brutalere Mogan-Klemme bringt es bei einem Anbieter auf 326 $. Gepfefferte Preise für ein winziges Stück Metall.
Routinebeschneidung in der DDR?
Ende der 1950er/Anfang der 1960er Jahre hat man offenbar versucht, Jungenbeschneidungen auch in der ehemaligen DDR zu etablieren. Tatsächlich wurden als Ergebnis kurzzeitig bestehender Kontakte zwischen der University of Berkeley (Kalifornien) und dem damaligen Volkspolizeikrankenhaus Berlin (heute Bundes-wehrkrankenhaus Berlin-Mitte) allein 1959 mindestens 546, insgesamt vermutlich weit über 1.500 neugeborene Berliner Jungen ohne evidenten medizinischen Grund an der Vorhaut beschnitten. Von ihnen wird wohl kaum ein Aufschrei ähnlich dem missbrauchter Jungen in Klöstern und Internaten zu erwarten sein. Man darf davon ausgehen, dass die Betroffenen von diesem „Experiment“ nicht die geringste Ahnung haben.
Die „Rechtfertigung“ dafür war damals so irrational wie heute: Man wolle damit (Penis-) Krebs vorbeugen, heißt es in entsprechenden Unterlagen – einer Krankheit, die extrem selten auftritt und wenn, dann fast ausschließlich im hohen Alter.
Die Beschneidungen in der DDR-Hauptstadt endeten abrupt im Jahre 1962. Die einzige von den Amerikanern zur Verfügung gestellte Gomco-Klemme war irreparabel defekt. Eine Neuanschaffung war wegen der Abschottung der DDR nicht möglich, ein Nachbau ebensowenig.
Ob weitere DDR-Kliniken in dieses „Experiment am lebenden Kind“ eingebunden waren ist derzeit noch unklar.
Obwohl Phimose-OP’s in der DDR ohnehin selten vorkamen, sind nach der gescheiterten „Beschneidungsmission“ keine negativen Folgen für nicht beschnittene Jungen und Männer bekannt geworden. Weder Peniskrebs noch andere Krankheiten, denen Beschneidung angeblich vorbeugen soll, traten häufiger auf – im Gegenteil! Glück im Unglück für so manchen später geborenen Berliner Jungen…
Grausame Rituale
„Fast überall auf der Welt werden Jungen und Männer beschnitten. So schlimm kann das dann ja wohl nicht sein!“
Solche und ähnliche „Argumente“ hört man oft, wenn es um dieses peinliche Tabuthema geht. Was dabei regelmäßig übersehen wird:
Beschneidung ist längst nicht gleich Beschneidung und für einen medizinisch unnötigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit Minderjähriger gibt es keine Rechtfertigung, nicht einmal durch das Einverständnis der Eltern, egal wie „groß“ oder „klein“ jemand diesen „Schnitt“ persönlich bewerten mag.
Worauf beruft man sich, wenn man vorgibt, die Beschneidung von Jungen sei in vielen Teilen der Welt eine eher harmlose Tradition?
Bei den Dowayos in Kamerun ist die Beschneidung ein Fest, bei dem die Jungen zunächst nackt ausgezogen und auf dem Weg zum Beschneidungsplatz von verkleideten Männern angesprungen und massiv verängstigt werden. Bei der Beschneidung selbst wird fast der gesamte Penis gehäutet und regelrecht abgeschält, was dazu führt, das sich das verstümmelte Glied im Verlauf des weiteren Wachstums völlig deformiert.
Noch weiter gehen einige Aborigines-Stämme in Australien. Sie schlitzen Jungen und Männern nach der kompletten Entfernung der Vorhaut die gesamte Harnröhre entlang der Unterseite des Penis von der Eichel bis zum Hodensack auf, so dass Urin und Sperma zwischen den Beinen austreten und eine Fortpflanzung mittels normalen Geschlechtsverkehrs nicht mehr möglich ist.
Der Stamm der Luo in Kenia ist einer der wenigen, bei dem Jungen ihre Vorhaut behalten dürfen. Ihnen wird „nur“ das Vorhautbändchen an der Unterseite der Eichel durchtrennt.
Die derzeitige Kampagne der WHO, wonach Beschneidung zumindest einen gewissen Schutz gegen HIV biete, hat dort eine von der Welt weitgehend ignorierte, mit unglaublicher Brutalität geführte Jagd auf unbeschnittene Jungen und Männer ausgelöst. Auch hier schaut die Menschheit weg und das, obwohl die Luo ein durchaus prominentes Stammesmitglied haben: Den Vater des derzeitige US-Präsidenten Barack Obama! |
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Junge Welt, 16.10.2009, Seite 15 "Neues Deutschland" (Bundesausgabe) 26. Mai 2009 S. 14
Dollars und Antifaltencreme aus Babyvorhaut
Ortswechsel. Der Blick über den „großen Teich“, wo in den USA noch immer ca. 50 % aller neugeborenen Jungen sofort nach der Geburt ohne medizinische Indikation und ohne Betäubung beschnitten werden zeigt, wie man aus den Schmerzen neugeborener Jungen ein millionenschweres Geschäft macht.
Babyvorhaut ist ein begehrter „Rohstoff“ für die Pharma- und Kosmetikindustrie. Das Gewebe ist äußerst reproduktiv und mit großer Sicherheit frei von Krankheitserregern. Injizierbares Collagen, gewonnen aus den Vorhäuten neugeborener Jungen, kann die Faltenbildung der alternden Haut vermindern, zum Aufspritzen der Lippen und zur kosmetischen Behandlung von Narben dienen.
Unter dem Namen „Apligraf“ wird weltweit ein Kunsthautprodukt vertrieben, welches ebenfalls aus Babyvorhaut gewonnen wird und den natürlichen Heilungsprozess großflächiger Wunden unterstützt.
Um per Beschneidung an das begehrte Rohmaterial zu kommen, werden amerikanische Jungen gleich nach der Geburt und oftmals ohne Betäubung mit gespreizten Armen und Beinen auf einem sogenannten „Circumstraint“ gefesselt. Dann schiebt der Arzt ein medizinisches Instrument unter ihre mit der Eichel verklebte Vorhaut und schält diese von der Eichel ab. Die Babys können sich bei dieser Tortur nicht bewegen. Sie schreien verzweifelt, einige bekommen Krämpfe. Anschließend wird die Vorhaut der Länge nach aufgeschnitten und entweder durch ein Skalpell oder mittels einer speziellen Klemme entfernt. „Vorhauternte“ nennt das die Pharmaindustrie und behauptet allen Ernstes, das Ausgangsmaterial stamme von „gespendeten“ Vorhäuten neugeborener Jungen. |



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Historische „Begründungen“
Die Begründungen für die Beschneidung von Jungen änderten sich im Verlauf der Geschichte mehrfach. War es im 19. Jahrhundert die typisch amerikanische Prüderie, die Jungenbeschneidung als Mittel gegen Masturbation auserwählt hatte, musste später die Hygiene als „Argument“ herhalten, mit dem man auch gleich noch alle unbeschnittenen (also natürlich gebliebenen) Jungen als schmutzig und minderwertig disqualifizieren konnte. Diese entwürdigende Denkweise geistert auch heute noch in so manchem Hinterkopf herum.
Einschüchterung und Angstmache vor Geschlechtskrankheiten, Peniskrebs, Gebärmutterhalskrebs oder HIV sind nach wie vor das Damoklesschwert, das so manchen Jungen unters Messer befördert. Der amerikanische Arzt, Erfinder der Erdnussbutter und Miterfinder der Cornflakes, John Harvey Kellogg (1852 – 1943) empfahl die betäubungslose Beschneidung von Jungen als Mittel gegen Masturbation (Selbstbefriedigung). Damit wollte er einerseits den Strafcharakter der Operation durch Schmerz verdeutlichen und andererseits eine Desensibilisierung (Gefühlsverlust) der nunmehr schutzlosen Eichel erreichen – eine Folge, die nach vollständiger Entfernung der Vorhaut tatsächlich eintritt.
Auch für Mädchen hatte der (übrigens hoch geehrte!) Arzt ein „Rezept“: Behandlung der Klitoris mit unverdünnter Karbolsäure zur Dämpfung der „unnatürlichen Erregung“.
Vor dem Gesetz sind alle ungleich?
Am 12. Februar 2010 beriet der Deutsche Bundesrat über eine Gesetzesinitiative der Länder Baden-Württemberg und Hessen, die einen eigenen Straftatbestand der Genitalverstümmelung ins Strafgesetzbuch aufgenommen wissen wollen. Dabei geht es ausschließlich um Mädchen.
Zweifellos ist die Beschneidung der weiblichen Genitalien ein grausames Verbrechen, dessen strafrechtlicher Verfolgung sich kein Mensch mit Herz und Verstand in den Weg stellen wird. Angesichts der Tabuisierung des gleichen Themas bei Jungen wirkt die Initiative jedoch wie ein Feigenblatt.
Juristisch betrachtet ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch ohne zusätzlichen Paragrafen im StGB unteilbar und sowohl Mädchen wie auch Jungen grundgesetzlich garantiert. Dabei ist es unerheblich, welche Auffassungen über das Ausmaß des Eingriffs im Vergleich beider Geschlechter bestehen.
Zweifellos handelt es sich bei der Beschneidung eines Jungen um einen invasiven Eingriff mit bleibenden körperlichen Folgen, der als gefährliche Körperverletzung nur dann straffrei bleibt, wenn er medizinisch notwendig ist. Bei vielen Phimose-Operationen ist dies nicht der Fall. Bei routinemäßiger Säuglingsbeschneidung fehlt es von vorneherein an der medizinischen Indikation und auch die scheinbar in einer rechtlichen Grauzone befindliche religiöse Beschneidung findet in den Artikeln 2 Abs. 2, 4 und 140 Grundgesetz in Verbindung mit dem fortgeltenden Recht des Artikels 136 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919 eine eindeutige Regelung, indem nämlich ausdrücklich festgestellt wird, dass „die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten (hier: das Recht auf körperliche Unversehrtheit) … durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt“ werden dürfen. Man darf gespannt sein, wie Politik, Rechtsprechung, Mediziner und Krankenkassen in Zukunft mit all diesen Fragen umgehen werden.
Neueste fachmedizinische Artikel zum Thema:
Prof. Dr. jur. Holm Putzke, LL.M.
Balster, Dr. Saskia, Topische Therapie, Phimosebehandlung mit betamethasonhaltiger Salbe, in: MedReview, Zeitschrift für ärztliche Fortbildungskongresse, 12/2004, S. 10 ff., Blackwell-Verlag Berlin. Rauchenwald, Prim. Univ.-Doz. Dr. Michael, Donauspital Wien, „Phimose: ein Plädoyer für die Vorhaut“, Universimed Verlags- und Service GmbH, Markgraf-Rüdiger-Straße 8, 1150 Wien. Österreich (Text beim Autor dieses Beitrages anfordern) Herzberg, Prof. Dr. Rolf Dietrich, Religionsfreiheit und Kindeswohl, Wann ist die Körperverletzung durch Zirkumzision gerechtfertigt? In: Zeitschirift für internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS), Nr. 7/8-2010 S. 471—475 (eine Erwiderung zu dem juristischen schwachen Beitrag von Bijan Fateh-Moghadam in „Rechtswissenschaft“ (RW) 2010 S. 115—142). Putzke, Stehr, Dietz: „Strafbarkeit der Zirkumzision von Jungen, Medizinrechtliche Aspekte eines umstrittenen ärztlichen Eingriffs“, in: Monatsschrift Kinderheilkunde 2008, © Springer Medizin Verlag 2008, S. 783 – 788. Putzke, Holm„ Rechtliche Grenzen der Zirkumzision bei Minderjährigen, Zur Frage der Strafbarkeit des Operateurs nach § 223 des Strafgesetzbuches“, in: MedR (Medizinrecht) 2008, Springer Medizin Verlag, S. 268−272. Putzke, Holm, Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung“, NJW (Neue Juristische Wochenschrift), Verlag C. H. Beck, 22/2008 S. 1568 – 1570. Herzberg, Prof. Dr. Rolf Dietrich, Rechtliche Probleme der rituellen Beschneidung, in: Juristen-Zeitung 7/2009, Seite 332—339. Jerouschek, Professor Dr. Dr. Dr. h.c. Günter, Beschneidung und das deutsche Recht - Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 2008 Heft 6 Seite 213 ff. Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU), Leitlinie zur Phimose, zuletzt überarbeitet 15.08.2005 (beim Autor dieser Homepage erhältlich) Prof. Dr. med. Dietz, Hans Georg; Prof. Dr. med. Stehr, Maximilian (Kinderchirurgische Klinik im Dr. v. Haunerschen Kinderspital der Ludwig-Maximilians-Universität München); Dr. jur. Putzke, Holm (Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, jetzt: Prof. für Strafrecht an der Uni Passau): Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung, In: Deutsches Ärzteblatt 2008; 105 (34-35): A-1778 / B-1535 / C-1503.
Bilder einer „harmlosen“ Operation: Beschneidung eines 3jährigen mit einem Heissschneidegrät für Kunststoffe Beschneidung eines indonesischen Jungen Beschneidung eines bewegungsunfähig gemachten algerischen Jungen Beschneidung eines türkischen Jungen Ein kosovarischer Junge nach seiner Beschneidung
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