HORIZONT

Klarheit, Tiefe und Empathie -

Verstehen braucht Zeit!

Verheimlichte Schwangerschaft - Wege aus der Angst

Sternipark Hamburg e. V.

Einige Zahlen

 

Seit 2000 hat das Projekt „Findelbaby“ in Hamburg die Mütter von über 300 Kindern betreut. 36 Kinder wurden seit dem Jahr 2000 in den beiden Hamburger Babyklappen abgegeben; in der seit September 2007 bestehenden Babyklappe in Satrupholm nahe Flensburg bisher noch keines.

28 Geburten wurden allein 2008 durch das Projekt Findelbaby begleitet. 13 Mütter haben sich dafür entschieden, ihre Kinder wieder zu sich zu nehmen. 12 Kinder leben bei Adoptiveltern, 3 Mütter überlegen noch, wie ihr Leben weiter gehen soll. Zwei Mütter haben sich erst an das Projekt Findelbaby gewandt, nach dem sie bei gefährlichen Hausgeburten ihre Kinder auf die Welt gebracht haben.

Etwa 60 % der Kinder wurden von der Mutter schließlich doch noch angenommen, die anderen wurden von liebevollen Eltern adoptiert. Ein Junge fand wegen schwerster Behinderungen keine Adoptiveltern und lebt heute noch in einer Einrichtung von Sternipark e. V.

Was wäre aus all diesen Frauen und Kindern geworden, gäbe es die Möglichkeiten der anonymen Geburt, der Babyklappe und der anonymen Übergabe nicht?

 

Das „Moses-Projekt“

von DONUM VITAE in Bayern e. V.

 

Inzwischen gibt es ähnliche Projekte in zahlreichen deutschen Städten, die in der Regel ebenfalls über kostenfreie oder kostengünstige Notrufnummern verfügen, die ständig erreichbar sind.

Das „Moses-Projekt“ von DONUM VITAE in Bayern e. V. setzt etwas andere Schwerpunkte, verzichtet auf Babyklappen und setzt neben anonymer Beratung und anonymer Geburt verstärkt auf die Möglichkeit der anonymen Übergabe eines bereits geborenen Kindes an eine Mitarbeiterin des Projektes. Alle diese Möglichkeiten gewährleisten, dass die Mutter auf jeden Fall unerkannt und damit geschützt bleibt.

 

Anonyme Geburt –

Leben und Gesundheit für Mutter und Kind

 

Vor allem die anonyme Geburt gewährleistet eine adäquate medizinische Versorgung von Kind und Mutter und beinhaltet zudem die Möglichkeit, der Frau anonyme Beratung und Hilfe bei der Lösung ihrer Probleme anzubieten.

Ferner kann sie dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft besser entsprechen. Die Mutter hat die Möglichkeit, dem Kind auch später noch Informationen zukommen zu lassen, ohne dass Dritte davon Kenntnis erlangen.

Da es sich bei den Ansprechpartnern von DONUM VITAE um staatlich anerkannte Beratungsstellen handelt, steht den Mitarbeiterinnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Gleichzeitig unterliegen sie der Schweigepflicht gegenüber jedermann. Ziel ist es, mit der Frau gemeinsam jeweils ganz individuelle, auf die jeweilige Notlage der Frau zugeschnittene Problemlösungen zu finden. Dazu nehmen sich die Mitarbeiterinnen sehr viel Zeit und bringen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen mit.

Ein wesentliches Ziel des Moses-Projektes ist die Weckung und allgemeine Verbreitung von Verständnis, Solidarität und Hilfsbereitschaft gegenüber Müttern, die sich für eine Weggabe ihres Kindes entscheiden.

 

Eine Frau, die es auf sich nimmt, ein (meist nicht nur von ihr) ungewolltes Kind auszutragen, zur Welt zu bringen und es in sichere Obhut zu geben, verdient Respekt – und nicht Verachtung!

 

Anonyme Übergabe – persönlich, menschlich, sicher!

 

Zunehmend im Gespräch ist in letzter Zeit die Möglichkeit der anonymen Übergabe eines Kindes in sichere Obhut. Sowohl Sternipark e. V. in Hamburg als auch das Moses-Projekt bieten diese Möglichkeit an.

 

Hierzu vereinbaren die Mutter und eine Mitarbeiterin des Projektes einen Treffpunkt, an dem die Übergabe persönlich erfolgt. Vorteil gegenüber der Babylappe ist dabei, dass zumindest ein kurzer persönlicher Kontakt mit der Kindesmutter möglich ist und einige Informationen ausgetauscht werden können, ohne dass die Frau dabei ihre Anonymität aufgeben muss. Als vorteilhaft erweist sich diese Möglichkeit auch im Hinblick darauf, dass Babyklappen nicht flächendeckend vorhanden oder nach der Geburt für die erschöpfte Frau nicht erreichbar sind.

Ein Nachteil dürfte die deutlich höhere Hemmschwelle für die abgebende Mutter sein.

Eine anonyme Übergabe kann zu jeder Zeit an jedem Ort, notfalls auch in der Wohnung der Mutter erfolgen, wobei der Mutter anonyme medizinische Hilfe oder eine anonyme ärztliche Untersuchung angeboten wird.

 

Projekt „Findelbaby“

bei KALEB Dresden e. V.

 

9 Kinder sind seit 2001 in Dresden anonym geboren worden (Stand 3/2009). Der gemeinnützige Verein KALEB Dresden e. V. (Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren) betreibt u. a. eine Babyklappe nach Hamburger Vorbild.

 

Babyklappe – letzter Ausweg

 

Die Babyklappe ist eine allerletzte Möglichkeit für Mütter in Not, die ihr Kind heimlich zu Hause zur Welt gebracht haben.

 

Das Ablegen eines Kindes in einer Babyklappe gilt als Übergabe in sichere Obhut und ist daher straffrei.

 

Trotz Kritik an dieser Einrichtung führt KALEB Dresden aus eigener Erfahrung gewichtige Gründe für deren Beibehaltung an – und trifft damit einen wunden Punkt unserer gesamten Gesellschaft und Lebensweise.

Während Kritiker an Hand von Statistiken und juristischen Studien Daseinsberechtigung und Legalität der inzwischen 96 Babyklappen in Deutschland in Zweifel ziehen und darauf verweisen, dass sich die betroffenen Frauen unerkannt ihrer Verantwortung entzögen, zeigt KALEB, dass Ignoranz, fehlende Solidarität und die daraus resultierende Isolation vieler schwangerer Frauen überhaupt erst die Ursache für die Idee der Babyklappen sind. Nicht die Frauen entziehen sich unerkannt ihrer Verantwortung! Unsere gesamte Gesellschaft hat sich in erschreckendem Maße aus der Verantwortung für den Nächsten verabschiedet, ist inzwischen emotional dermaßen erkaltet, dass man lieber wegschaut, anstatt Hilfe anzubieten.

 

(Ein aktuelles Beispiel aus dem Ilmkreis, das auf makabere Weise an die dramatischen Ereignisse im brandenburgischen Nauen erinnert, demnächst hier!)

 

„Wir wünschen uns, dass Eltern ein Umfeld erleben, das ihnen Mut macht, diese Herausforderung anzunehmen – Menschen, die sie beglückwünschen, die bereit sind zu unterstützen und Freude am Elternsein vermitteln.“

 

Genau daran fehlt es – und das ist ganz bestimmt nicht die Schuld der Frauen, die in der Babyklappe den letzten Ausweg suchen!

Die Funktionsweise einer Babyklappe ist einfach. Sie wird per Hand geöffnet. Dahinter befindet sich ein Wärmebettchen, in das die Mutter ihr Baby ablegt.

In der Babyklappe befindet sich u.a. ein Brief an die Mutter, der wichtige Informationen enthält. Sie findet darin die kostenfreie Notrufnummer, unter der die Frau ihr Kind innerhalb der nächsten acht Wochen zurückholen oder anonym Kontakt zum Projekt „Findelbaby“ aufnehmen kann.

Der Notruf kann auch hilfreich sein, wenn die Mutter nach der allein durchgestandenen Geburt ärztliche Hilfe benötigt, sich aber nicht in ein Krankenhaus oder zum Arzt traut oder z. B. nicht krankenversichert ist. Ferner besteht die Möglichkeit, dem Kind für sein späteres Leben Nachrichten zu hinterlassen. In den Hamburger Babyklappen befindet sich ein Stempelkissen, womit die Mutter einen Fußabdruck des Kindes anfertigen und sich später damit zu erkennen geben kann, wenn sie das möchte.

Die Babyklappe kann nur einmal geöffnet werden. Die Mutter hat nun einige Minuten Zeit, das Baby abzulegen und sich unerkannt zu entfernen.

Das Innere der Babyklappe wird zur Sicherheit des Kindes permanent videoüberwacht, keinesfalls aber der Bereich vor der Babyklappe.

Die Frau bleibt in jedem Falle unerkannt. Mit evtl. Fragen kann sie sich jederzeit anonym per Notruf melden.

 

KALEB e. V. bietet aber nicht nur den 24-Stundennotruf, die anonyme Beratung, anonyme Geburt und Babyklappe für Schwangere in Not, sonder zudem eine Kleiderkammer für junge Mütter und Familien in wirtschaftlichen Notlagen und eine Krisenwohnung, um vor und nach der Geburt Ruhe und Erholung zu finden. Ergänzend gibt es Gesprächsangebote und Selbsthilfegruppen für Mädchen und Frauen im Schwangerschaftskonflikt, Mütter nach Tot- oder Fehlgeburt sowie für Frauen mit vor allem seelischen Problemen nach einer Abtreibung.

 

Gefährliche Hausgeburten

 

Geburten, bei denen das Neugeborene später in einer Babyklappe abgelegt oder anonym übergeben wird, finden oftmals in der Badewanne oder auf der Toilette statt. So auf die Welt zu kommen ist entwürdigend für das Kind; so zu gebären ist erniedrigend für die Mutter und es bedeutet ein erhebliches Risiko für Leben und Gesundheit des Kindes und der Gebärenden.

Auch hier zeigt sich wieder, wie wichtig es ist, dass anonyme Hilfe rund um die Uhr erreichbar ist, weil nicht jede Frau nach einer Geburt die Kraft hat, eine Babyklappe oder einen anderen sicheren Ort für ihr Kind aufzusuchen. Anonyme, niederschwellige Hilfe wird jedoch erfahrungsgemäß selbst in dieser Extremsituation gesucht. Das bestätigen sowohl Mütter, die gerade noch rechtzeitig genau diese Hilfe gefunden haben, als auch Frauen, die sich vor Gericht für den Tod ihres Kindes verantworten mussten und heute aktiv und ehrlich versuchen, das Geschehene aufzuarbeiten, ja sogar helfen wollen, andere Frauen vor diesem Schicksal zu bewahren.

 

Kritik und Konsensfindung

 

Kritiker von anonymer Geburt und Babyklappe, die sich erst jüngst anlässlich einer Anhörung vor dem Deutschen Ethikrat artikulierten, führen als Argumente gegen diese beiden Instrumente vor allem an, dass die betroffenen Frauen auf Grund ihre psychogynäkologischen Situation solche Hilfsangebote gar nicht wahrnehmen könnten, dass die über Babyklappen „entsorgten“ oder anonym geborenen Kinder des Grundrechtes auf Kenntnis ihrer Herkunft beraubt würden und nicht zuletzt, dass beide Instrumente erst zu sorglosem Umgang mit der Verantwortung für das eigene Kind animieren würden.

Dem steht entgegen, dass es nachweislich immer wieder Frauen gibt, die entgegen der Kritik erreicht werden und von denen einige dem Autor bekannt sind.

Zudem muss jedem klar sein, dass das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft nur derjenige wahrnehmen kann, der lebt, und schließlich muss bei der Betrachtung der Rechte des Kindes auch immer eine Abwägung mit den Rechten der Mutter erfolgen. Beide – Mutter und Kind – sind einmalig, wertvoll und schutzbedürftig.

 

„Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“

 

(Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 4).

 

Jede Mutter …!

 

Das Wesentliche, das der bisherigen Diskussion pro und contra anonyme Geburt und Babyklappe fehlt, ist die beiderseitige Konsensbereitschaft im Interesse von Kind und Mutter.

Wer einseitig Hilfsangebote kritisiert, ohne den betroffenen Frauen und Kindern etwas Besseres anbieten zu können, handelt nicht zielführend und kriminalisiert zudem (möglicherweise ungewollt) diejenigen, die sich ohnehin schon in einer akuten Notlage befinden und solche Angebote annehmen. Dieser Zustand und nicht zuletzt auch das verbale Niveau, auf dem diese Diskussion mitunter geführt wird (ZITATE: „Verklappung“, „Entsorgung“ von Kindern u. ä.) sind unerträglich und einer Gesellschaft, die sich auf christliche Grundwerte beruft, unwürdig.

Für Mädchen und Frauen, die in extremen Notlagen derartige Hilfsangebote, wie anonyme Geburt und Babyklappe wählen, muss klar sein, dass sie straffrei handeln. Das schließt nicht aus, dass andere niederschwellige Hilfsangebote sich künftig als besser, menschlicher, wirkungsvoller erweisen.

 

Lars‘ Mama – eine Rabenmutter?

 

Vor vielen Jahren schrieb die Mutter des kleinen Lars ihrem Sohn diese Zeilen:

 

„Ich könnte mein Herzblut für dich geben, aber ich kann nicht eine einzige von den Sorgen wegnehmen, die dich erwarten. Und doch sage ich dir, mein liebes Kind:

 

Die Erde ist die Heimat der Menschen, und sie ist eine wunderbare Heimat. Möge das Leben nie so hart gegen dich sein, dass du es nicht verstehst.

 

Gott schütze dich, mein Sohn!“

 

Kein Mensch käme jemals auf die Idee, die Mutter des kleinen Lars als „Rabenmutter“ zu bezeichnen, weil sie aus Scham und Verzweiflung ihr Kind weggegeben hat. Als sie am 28. Januar 2002 stirbt, hat diese Frau wahrscheinlich Millionen von Kindern auf der ganzen Welt glücklich gemacht. Kindergärten und Schulen sind nach ihr benannt.

 

Ihr Name: Astrid Lindgren.

 

© by Mario Lichtenheldt

„Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“

 

(Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 4).