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Susannas Töchter Kindstötung gestern und heute |
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Märkische Allgemeine, MAZ Spezial vom 9. Oktober 2008
14. Januar 1772. Morgengrauen. Unaufhaltsam kündigt sich der neue Tag über der „Kaiserlichen freien Reichsstadt Frankfurt am Main“ an. Für eine junge Frau wird es der letzte ihres Lebens sein. Nach monatelanger Haft soll sie an diesem Morgen dem Scharfrichter übergeben werden. Tod durch Enthaupten, so lautet das furchtbare Urteil. Noch einmal ist sie ganz mit sich allein, noch einmal quält sie sich selbst mit den immer gleichen Fragen und Gedanken: „Was habe ich nur getan?!“ und „Lieber Gott, bitte vergib mir!“ Susanna Margaretha Brandt ist 25 Jahre alt. Der Vorwurf: Sie soll ihr Neugeborenes, das am 1. August 1771 durch eine Sturzgeburt zur Welt kam, unmittelbar nach der Entbindung getötet haben. Heute nun wird sie dafür mit ihrem Leben bezahlen. Zäh fließen die letzten Stunden vor der Exekution dahin. Die letzte Nacht - eine Qual für die Verurteilte. Jemand öffnet die Tür zu ihrer Zelle. Hat Susanna noch die Kraft, zu erschrecken? Man führt sie in das „Arme-Sünder-Stübchen“, wo reichlich Speisen und Getränke aufgetragen werden. Der Ratsschreiber, zwei Geistliche und weitere am Vollzug der Strafe Beteiligte langen kräftig zu. Die Verurteilte lehnt die letzte Mahlzeit ab. Es ist etwa 8 Uhr. Nach außen wirkt Susanna gefasst und angesichts des Todes erstaunlich ruhig. Stürme der Angst, Selbstvorwürfe, fünf lange Monate Haft, Furcht, Erschöpfung und Verzweiflung haben die Seele der jungen Magd ausgehöhlt. Immer wieder hat sie in dieser Zeit Gott um Vergebung gebeten, aber bei Kindesmord hat wohl auch die unendliche Gnade des Herrn ihre Grenzen. In Susannas Gedanken ist nur noch Leere. Mit dem Herzen ist sie bei ihrem Kind, dort, wo auch sie bald sein wird - wenn es stimmt, dass Gott im Tod alle Sünden vergibt. Der letzte Funke Hoffnung ist erloschen. Bereits einen Tag nach der Urteilsverkündung Anfang Januar war ihr Gnadengesuch abgelehnt worden. 9.30 Uhr. Wie mag diese Frau sich fühlen, wissend, dass sie den Tag nicht überlebt, dass sie vor einer versammelten Menge Sensationshungriger sterben wird, von allen verachtet, allein mitten unter Menschen? Susanna ist tapfer. Sie lässt sich nichts anmerken. Zu jeder Viertelstunde läutet nun die Sturmglocke. Immer mehr Schaulustige finden sich ein, mitten unter ihnen ein Mann, der nicht nach Rache schreit. Er schweigt, während die Menge dem schaurigen Finale entgegenfiebert. Der Tod als Volksfest. Bald schon wird jener stille Zuschauer auf seine ganz eigene Weise aus der grauen Masse hervortreten. Er wird Susanna ein ewiges Denkmal setzen – und er wird einer Frau in ähnlich hoffnungsloser Lage den Tod bringen. Ein Mann voller Widersprüche. Sein Name: Johann Wolfgang Goethe. Während Susanna auf das Ende wartet, wird in der Barfüßerkirche gebetet – zum Gott der Nächstenliebe. Als die Verurteilte aus der Armesünderstube geführt wird, bindet man ihr die Hände fest zusammen. Begleitet von unablässig betenden Geistlichen geht Susanna zu Fuß ihrem Tod entgegen. Ihr Ziel ist der Platz zwischen Katharinenkirche und Hauptwache. Dort endet ihr Weg. Dort endet das kurze Leben einer jungen Frau, die von Anfang an auf der Seite der Verlierer stand, bettelarm, ausgebeutet bis an die Grenze des Erträglichen, benutzt und dann weggeworfen. Auf einem Podest, hoch über den Köpfen der Zuschauer, wird Susanna auf einem Stuhl festgebunden. Hals und Kopf werden entblößt. Die Gebete der Geistlichen werden lauter, intensiver, eindringlicher. Vor den Augen und unter dem Geschrei des Volkes erledigt der Scharfrichter sein blutiges Handwerk. Es geht blitzschnell. Mit einem einzigen Hieb enthauptet der kräftige Mann die verzweifelte junge Frau. Man sagt, ein abgeschlagener Kopf sei sich seines Schicksals voll bewusst, da die Wahrnehmung erst einige Sekunden später erlischt…
Wer war Susanna? Susanna wird am 8. Februar 1746 in Frankfurt a. M. geboren. Mit 25 Jahren kann sie weder lesen noch schreiben und arbeitet als Dienstmagd im Gasthof „Zum Einhorn“ in ihrer Geburtsstadt. Sie ist bettelarm, gilt aber als anständig und fleißig. Ihr Unglück beginnt, als ihr ein Reisender Alkohol verabreicht und sich die junge Frau auf diese Weise sexuell gefügig macht. Sie kennt weder seinen Namen, noch sieht sie ihn jemals wieder. Ein fahrender Goldschmied, der, nachdem er sich bei Susanna „Erleichterung“ verschafft hat, nach Russland weiter zieht, ohne ein einziges Wort zu hinterlassen. Von Liebe keine Spur. Die Vergewaltigung bleibt nicht ohne Folgen. Susanna ist schwanger, verheimlicht ihren Zustand aber aus Angst vor ihrer strengen Dienstherrin, aus Angst vor dem Verlust der Arbeit, die sie am Leben erhält. Sie hat Furcht vor völliger Armut und der Schande eines unehelichen Kindes. Immer tiefer bohrt sich diese lähmende Angst in ihre Seele. Aus Verheimlichen wird Verdrängen: Susanna ist nicht schwanger, nein, es ist alles so, wie es immer ist. Doch die Natur ist unerbittlich. Das Baby kommt viel zu früh und völlig überraschend. Allein bringt die Magd das Kind im achten Monat in der Waschküche zur Welt. Es ist eine Sturzgeburt, die Susanna in völlige Panik versetzt. Schlagartig ist die Angst wieder da, so heftig wie nie zuvor. Nun wird sie ihre Arbeit, ihre Existenz verlieren. Die Witwe Bauer, ihre Dienstherrin, hatte es noch gestern unmissverständlich angekündigt. Die Witwe weiß von der Schwangerschaft, müsste für Susanna sorgen, aber das kostet Geld und bedeutet den Verlust einer billigen Arbeitskraft. Susanna weiß nicht mehr, was sie tut, Da sind nur noch Angst, Verzweiflung, Erschöpfung und höllische Schmerzen … Das Kind fällt mit dem Kopf voran auf den steinernen Fußboden, röchelt kurz … Ob es den Sturz überlebt hat, ob es überhaupt gelebt hat, ist bis heute ungeklärt. Susanna fasst den Jungen mit der linken Hand am Hals und kratzt ihn in völliger „Raserei“ mit der rechten über das Gesicht. Warum? Dann versteckt sie das Baby im Stall, versucht, die Geburt zu verheimlichen, läuft ziellos aus der Stadt, kehrt wieder zurück. Am 3. August 1771 wird Susanna verhaftet. Der Prozess, der vom 8. bis 12. Oktober 1771 im Frankfurter Römer stattfindet, nimmt einen unerwarteten Verlauf. Susannas Verteidiger Dr. Marcus Augustus Schaaf spricht zum ersten Mal offen aus, was niemand hören will, dass nämlich nicht Susanna, sondern jener „Bösewicht … die moralische Ursache alles des Unglücks“ der Angeklagten sei. Dr. Schaaf ist der Einzige, der Susanna wirklich beisteht und von dem man selbst nach 236 Jahren noch den Eindruck hat, dass er auch menschlich sehr viel Verständnis für seine Mandantin hatte. Die junge Frau beteuert, es sei das erste und einzige Mal gewesen, dass sie sich mit einem Manne eingelassen habe. Susanna schämt sich, fühlt sich schuldig, weil sie dem Mann nachgegeben hat, obwohl sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen oder zumindest wehrlos gemacht worden war. Sie fühlt sich schuldig am Tod ihres Kindes, bereut zutiefst und von Anfang an. Dr. Schaaf spricht nicht von einer Frau, die sich in einer schwachen Minute der Lust hingegeben hat, obgleich selbst das völlig natürlich gewesen wäre. Wie kann man einer Frau verbieten, Kinder zu bekommen? Wie kann man Schwangerschaft, das Leben selbst, mit Strafe bedrohen? Damals kann man es. Nur damals? Dienstmägden ist es verboten, eine Ehe zu schließen und außerehelicher Geschlechtsverkehr ist sowieso eine Sünde, bei der die Schuld immer bei der Frau gesucht wird. Dr. Schaaf jedoch spricht klar und deutlich von Vergewaltigung – und bleibt allein mit dem vergeblichen Versuch, wenigstens das Leben seiner Mandantin zu retten. Susanna hat keine Chance. Die Zeit ist noch längst nicht reif dafür, Hintergründe zu verstehen, soziale, moralische und kulturell-religiöse Ursachen bewusst zu verändern, damit Schwangere sich bedingungslos und frei von Angst auf das neue Leben freuen können, das in ihnen wächst.
„Straff der weyber / so ire kinder todten.“ Bereits sehr früh wurde im christlichen Europa Kindestötung strafrechtlich verfolgt. Die Strafen dafür waren entsetzlich. Ertränken, Enthauptung, Pfählen, Begraben bei lebendigem Leibe, Zerreißen mit glühenden Zangen – angesichts derart brutaler Hinrichtungsmethoden fragt man sich, woraus solche „Richter“ ihre moralische Überlegenheit über die „Kindesmörderin“ eigentlich ableiteten. Ertränkt wurde die Verurteilte, indem man sie in einem verschlossenen, zusätzlich beschwerten Sack ins Wasser warf. Manchmal wurden Hunde, Katzen oder Hühner mit in den Sack gesteckt. Ein grausamer Tod nach minutenlangem Todeskampf. Enthauptet wurde die Täterin durch einen Hieb mit dem Richtschwert. Pfählen bedeutet, dass der Verurteilten ein vorher eingefetteter, stumpfer Pfahl in After oder Vagina eingeführt wurde. Dann wurde der Pfahl aufgerichtet, so dass die Verurteilte auf dem Pfahl „saß“. Durch das Körpergewicht drang dieser Pfahl unter fürchterlichen Schmerzen langsam immer tiefer in den Körper ein und zerquetschte und zerstörte innere Organe. Ein langsamer, grausamer Tod. Lebendig Begrabene wurden ebenfalls gepfählt, indem man ihnen einen Pfahl durch den Körper trieb, um „Wiedergänger“ zu vermeiden. Erniedrigung, Entwürdigung und Menschenverachtung - und das alles im Namen Gottes und der Nächstenliebe. Es ging um Abschreckung. Bestraft wurde nur die Tat. Die Vorgeschichte der Täterin, Umstände und Hergang der Tat zählten nicht. (so u. a. in „Constitutio Criminalis Bambergensis“, 1507, Blatt 43b)
Goethe und das Schicksal der Johanna Catharina Höhn Elf Jahre später taucht Goethe, inzwischen geadelt, erneut im Zusammenhang mit einem Prozess wegen Kindestötung auf. Er ist längst kein Unbekannter mehr, ebenso wenig wie das „Gretchen“, in dessen Gestalt Susanna Brandt im Gedächtnis der Menschheit für immer weiterleben wird. 1783 ist Goethe Geheimer Rat am Hofe des Herzogs Carl August von Sachsen-Weimar und Mitglied des dreiköpfigen „Geheimen Consiliums“, das den Landesherrn in allen wichtigen Fragen zu beraten hat. In dieser Eigenschaft hat Goethe die Möglichkeit, einer 24jährigen Dienstmagd das Leben zu retten, die unter ähnlichen Umständen wie Susanna ihr Kind kurz nach der Geburt in Panik getötet hatte. Und nicht nur das: Der Fall der Johanna Catharina Höhn aus Tannroda bei Weimar stellt den Herzog schon 1783 vor die grundsätzliche Frage, ob in Fällen von Kindstötung während oder kurz nach der Geburt (Neonatizid) die Todesstrafe nicht generell abgeschafft werden müsse. Hintergrund seiner Überlegungen ist das Wissen um die oft extreme wirtschaftlich-soziale Not der Schwangeren, die Schande der unehelichen Geburt, die Schwierigkeiten, ein Kind aufzuziehen und gleichzeitig hart zu arbeiten sowie die extremen körperlichen Belastungen und Schmerzen der Gebärenden während der Geburt. Genau diese Probleme sind es auch, die Johanna immer tiefer in die Verzweiflung treiben. Dazu kommt die fehlende Unterstützung seitens der Familie sowie des Kindesvaters. Einen eigenen Hausstand hat Johanna nicht. Sie müsste das Kind in fremde Hände geben, damit es wenigstens eine Überlebenschance hat. Johanna entbindet allein, ohne jede Hilfe und voller Angst in einer dunklen Kammer, gerät in Panik und tötet das Kind mit einem Messer. Danach bleibt sie völlig erschöpft liegen und fügt sich in ihr Schicksal. Der Schöppenstuhl in Jena verurteilt Johanna zum Tode durch Enthauptung. Das letzte Wort aber hat der Herzog. Der verlangt von seinen Ratgebern persönliche Stellungnahmen zur Frage, ob Johanna hingerichtet oder zu lebenslanger Zuchthausstrafe begnadigt werden soll. Einer der drei Berater, Christian Friedrich Schnauss, votiert gnadenlos für die Hinrichtung. Der zweite, Jakob Friedrich von Fritsch, obwohl persönlich ebenfalls dieser Meinung, kommt nach langer Erörterung zu dem Schluss, die Verurteilte wählen zu lassen zwischen Enthauptung und lebenslanger Zuchthausstrafe. Ferner rät er, Bestrafungen bei Kindstötung generell dem Landesherrn zu überlassen, was in diesem Fall zweifellos auf eine Begnadigung hinausgelaufen wäre. Das dritte Mitglied des Consiliums, Johann Wolfgang von Goethe, wird zum sprichwörtlichen Zünglein an der Waage. Seine Entscheidung schockiert nicht nur den Herzog. Für Johanna bedeutet sie den sicheren Tod. Er finde es „räthlicher“ (ratsamer), an der Todesstrafe festzuhalten, schreibt Goethe am 4. November 1783. Die Verantwortung für diesen Entschluss verschiebt er grammatisch geschickt auf die anderen beiden Berater, indem er behauptet, er stimme mit deren Voten „völlig überein“. Da Schnauss und v. Fritsch unterschiedlich votieren, kann sich Goethe gar nicht beiden gleichzeitig anschließen. Fakt ist jedoch, dass er die Todesstrafe letztlich befürwortet. Auch Johanna wird öffentlich enthauptet. Ihre Leiche bringt man nach Jena, wo ihr Körper anatomischen Studien dient. Selbst nach ihrem Tod wird diese Frau erbarmungslos ausgenutzt, benutzt und dann weggeworfen. Der Verbleib der Leiche ist unbekannt.
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Ein Versuch, zu verstehen |
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