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Susannas Töchter 2 Kindstötung gestern und heute |
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Ein Versuch, zu verstehen |
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Märkische Allgemeine, MAZ Spezial vom 9. Oktober 2008
Ob Johanna die Geschichte von Gretchen kannte? Ob sie wusste, in wessen Händen ihr Schicksal lag? Goethe gilt heute als das humanistische Ideal schlechthin. Seine Rolle u. a. im Prozess um Johanna Catharina Höhn will nicht so recht ins Bild passen. Mit Goethe kann man Geld verdienen, viel Geld, auch wenn man nichts über ihn weiß und nie etwas von ihm gelesen hat! Ein derart unvergleichlicher Ruhm muss jedoch auch unangenehme Wahrheiten aushalten können. Eine dieser unangenehmen Wahrheiten wird heute im Thüringischen Staatsarchiv Weimar aufbewahrt.
Verheimlichte Schwangerschaft heute Es gibt viele Gründe, warum Mädchen und Frauen auch heute noch durch eine Schwangerschaft in Angst, Verzweiflung und große seelische Not geraten. Diese Angst kommt nicht von irgendwoher. Eine Frau, die ihr Kind während oder nach der Geburt tötet, bewusst, unbewusst oder durch Unterlassen, steht allein vor Gericht, weil sie letztendlich zur Täterin wird. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die Situation, die langfristig zu solchen Tragödien führt, häufig von Personen aus dem unmittelbaren Umfeld der Frau mit verursacht wird, bewusst oder ungewollt. Die Angst, vom Partner verlassen zu werden, mit Kind keinen neuen Partner zu finden, mangelndes Selbstbewusstsein der Schwangeren, die Furcht, den Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz zu verlieren – das ist nur die Spitze eines Eisberges. Hinter mancher Tragödie verbergen sich Angehörige, der Mann, der Freund, Eltern, ja sogar der Arbeitgeber, die Schwangerschaft ablehnen, mit Konsequenzen bedrohen oder zur Abtreibung drängen. Da ist die Angst vor Überforderung, der fehlende Partner, mit dem sich die Frau Arbeit und Verantwortung teilen könnte. Da ist die Migrantin, die in ihrem Kulturkreis nur billige Arbeitskraft, Befehlsempfängerin, Lustobjekt oder willenloser Besitz ist. Opfer von Misshandlung und Vergewaltigung, die Frau, die durch einen Seitensprung schwanger wurde, Prostituierte, Mädchen und Frauen, die sich in einem lebensgefährlichen kriminellen Milieu bewegen, HIV-Infizierte und Drogenabhängige - sie alle laufen Gefahr, nach einer verheimlichten Schwangerschaft in eine akute Notsituation zu geraten. Aber sie alle sind Menschen, ebenso wie diejenigen Frauen, die im Gefängnis sitzen, weil sie aus irgendeinem Grunde an Schwangerschaft und Geburt gescheitert sind. Außerdem sollte man nie vergessen, dass der Tod eines Neugeborenen auch nach verheimlichter Schwangerschaft durch unglückliche Umstände eintreten kann, frei von jeder menschlichen Schuld. Die sozialen Probleme, die hinter mancher Kindstötung stecken, sind nicht wesentlich anders als vor über 200 Jahren. Auch die Ängste der Betroffenen sind dieselben geblieben.
Anne Anne aus dem brandenburgischen Nauen zittert am ganzen Leibe, als die Polizei vor der Tür steht und gibt sofort zu, die Mutter des toten Babys zu sein, das kurz zuvor in einem Keller gefunden worden war. Anne ist 22 Jahre alt und Mutter eines dreijährigen Sohnes, um den sie sich liebevoll und verantwortungsbewusst kümmert. Doch schon ihre erste Schwangerschaft 2004 steht unter keinem guten Stern. Sowohl Annes Eltern als auch ihr damaliger Partner lehnen das Baby vehement ab. Die Tatsache, dass die gesetzliche Frist für eine Abtreibung überschritten ist, nehmen sie widerwillig zur Kenntnis. Auch Annes Arbeitgeber, ein Berliner Zahnarzt, bei dem sie sich in Ausbildung befindet, ist offenbar alles andere als erfreut. Um den gesetzlich garantierten Kündigungsschutz zu umgehen, drängt er die Auszubildende, von sich aus zu kündigen und droht ihr anderenfalls ein „unerträgliches Betriebsklima“ an. Anne tut, was man ihr sagt, kündigt, wehrt sich nicht. Sie hat Angst, schämt sich, erzählt niemandem von der Kündigung. Freude auf das Baby kann so nicht wachsen. Im August 2004 kommt Annes Sohn zur Welt. Der einzige Mensch, der ihn wirklich liebt, ist seine Mama, ist Anne. Anfang 2005 trennt sich Anne vom Vater des Kindes, der ein erhebliches Alkoholproblem hat. Mit ihrem Sohn zieht sie zu ihren Eltern nach Nauen. Doch hier herrscht emotionale Kälte. Die Eltern haben das Geld und das Sagen. Je weniger sich Anne nach den elterlichen Vorstellungen entwickelt, umso größer wird der Druck, den die junge Mutter zu spüren bekommt. Nachbarn bestätigen den „herrischen Ton“, mit dem die Eltern ihre Tochter spüren lassen, wer „Herr im Hause“ ist. Trotz oder gerade wegen dieser Situation versucht Anne beharrlich, einen Ausbildungsplatz als Zahnarzthelferin zu bekommen. Der zweite Versuch gelingt. Anne will es schaffen, auf eigenen Beinen zu stehen! Doch dann „passiert es“ erneut: Trotz Verhütung wird Anne 2007 wieder schwanger. Sofort sind all die Ängste wieder da, berechtigte Ängste, wie sich bald zeigt. Auch ihr jetziger Freund lehnt weitere Kinder ab. An der Einstellung der Eltern hat sich nichts geändert. Wie ein schleichend wirkendes Gift haben sich Worte und Meinungen in Annes Kopf festgesetzt, Meinungen anderer, von denen sie annimmt, dass die es besser wissen müssen. Annes eigene Meinung zählt nicht. Sie will weder ihren Partner noch die Eltern enttäuschen und so verschweigt Anne ihre Schwangerschaft. Sie fühlt sich schuldig. Sie hat das Versprechen nicht eingehalten, keine weiteren Kinder zu bekommen. Dass sich Anne angesichts der Situation auch diesmal nicht auf das Baby freuen kann, verwundert nicht. Anne denkt über eine anonyme Geburt nach, sucht nach der nächstgelegenen Babyklappe. Beides funktioniert nicht. Um anonym entbinden zu können, müsste sie ihren Sohn alleine lassen oder jemanden ins Vertrauen ziehen. Ob sie die Babyklappe in Potsdam nach der Geburt alleine erreichen kann, weiß sie nicht. Was Anne außerdem nicht weiß: Für all diese Probleme gibt es eine Lösung! Den einfachsten Weg aber, den bundesweiten kostenfreien Notruf für Schwangere in Not, kennt Anne nicht. Sie müsste weder ihr Kind alleine lassen, noch sich vor irgendwem rechtfertigen oder erklären. Ein einfacher Telefonanruf – Hilfe für Mutter und Kind … Anne entbindet im Badezimmer, versorgt das Kind nicht, gerät in Panik und weiß ganz offensichtlich nicht, was sie als Nächstes tun soll. Das Baby stirbt … Im Gerichtssaal offenbaren sich Hintergründe. Unter Tränen erzählt Anne:
„Ich wollte meine Eltern nicht enttäuschen…“ „Keine Ausbildung, schlechter Hauptschulabschluss, aber dafür ein Kind, so haben sich das meine Eltern nicht vorgestellt" „Ich wollte es so oft sagen, aber es ging nicht.“ „Ich habe mich nicht getraut, ich wollte nicht wieder diese Streitereien, diese Ignoranz.“
Anne wird zu drei Jahren Haft verurteilt. Sie verzichtet auf Rechtsmittel. Das Gericht hat ihre ausweglose Situation verstanden. Anne ist nicht vorbestraft und hat von Anfang an tiefe und ehrliche Reue gezeigt. Wiederholungsgefahr besteht nicht. Dass sie sich einer intensiven psychologischen Therapie unterziehen wird, steht außer Frage. Anne muss lernen, selbstbewusster zu werden, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Ihre Sozialprognose ist positiv. Sie hat gute Chancen, den Weg in ein geordnetes Leben gemeinsam mit ihrem Kind zu finden. Das tote Baby wird Anne zeitlebens im Herzen tragen. Die Last seines Todes wird ihr niemand abnehmen können. Annes Eltern, jene Eltern, die sie nicht enttäuschen wollte, wenden sich noch im Gerichtssaal von ihrer eigenen Tochter ab … Anne – ein bewusst gewähltes Beispiel. Es zeigt, dass keine Frau als Täterin geboren wird. Sie wird von den Umständen, unter denen sie lebt, zu dem gemacht, was sie schließlich ist. Für die Tat muss sie letztlich ganz alleine einstehen, aber es ist unser aller Aufgabe, aus dem Geschehen zu lernen, den Versuch zu wagen, zu verstehen und etwas zu verändern, vielleicht sogar uns selbst zu ändern, damit Kinder gemeinsam mit ihren Müttern glücklich und ohne Angst leben können, damit Schwangere sich nicht rechtfertigen müssen, sondern sich bedingungslos auf ihr Kind freuen können.
Auswege Im Falle von Anne aus Nauen haben die Richter die Intention eines Gesetzes berücksichtigt, das bereits 10 Jahre zuvor abgeschafft worden war. Ein erstaunlicher Vorgang? Keineswegs! Der 1998 abgeschaffte § 217 StGB a. F. sah für Kindstötung unehelicher Kinder im zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt Haftstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren vor. Dahinter verbarg sich der Gedanke, dass sich Mütter mit fortschreitender Schwangerschaft, während und nach der Geburt in einer psychischen Ausnahmesituation befinden, einerseits durch die Unehelichkeit des Kindes und die daraus resultierende Brandmarkung seitens der Gesellschaft, andererseits durch die Geburt selbst (extreme Schmerzen, körperliche Belastung, Erschöpfung). Abgeschafft wurde die Norm, weil sie hinsichtlich der Unehelichkeit der Geburt nicht mehr zeitgemäß erschien. Geblieben ist dagegen die Verpflichtung der Gerichte, in Fällen von Kindstötung während oder kurz nach der Geburt eine psychische Ausnahmesituation der Gebärenden während der Schwangerschaft und der Geburt zu prüfen und ggf. im Sinne des alten § 217 StGB a. F. zu berücksichtigen. Im Falle von Anne ist dies geschehen. In vielen vergleichbaren Fällen der jüngeren Vergangenheit darf man aufgrund z. T. extrem langer Haftstrafen allerdings bezweifeln, dass eine solche Prüfung erfolgt ist.
Dr. Marcus Augustus Schaaf und das Projekt „Findelbaby“ Dr. Marcus Augustus Schaaf, jener engagierte Anwalt und Verteidiger der vor 236 Jahren enthaupteten Susanna Brandt, wurde von der Geschichte weitgehend vergessen. Dabei war er der Einzige, der Mensch geblieben ist, der trotz der für seine Mandantin fast aussichtslosen Lage bis zuletzt Verständnis und Mitgefühl gegenüber der Verurteilten gezeigt hat. Dr. Schaaf war es auch, der schon damals die soziale Notlage erkannte, die zu solchen Tragödien führt. Er wusste um die Verzweiflung junger Frauen, die unehelich und ungewollt schwanger geworden waren. Dr. Schaaf forderte daher die Stiftung eines Findelhauses, um schwangeren Frauen und Müttern mit Neugeborenen in Not einen Ausweg zu öffnen, um die Kinder zu retten und ihre Mütter dadurch vor lebenslangem Unglück zu bewahren. Seit 1999 betreibt der gemeinnützige Hamburger Verein „Sternipark e. V.“ das Projekt „Findelbaby“. In vielen weiteren Städten sind inzwischen ähnliche Initiativen für Schwangere und Mütter mit Neugeborenen in Not aktiv geworden. Über den bundesweiten kostenfreien Notruf 0800 456 0 789 können schwangere Mädchen und Frauen sowie Mütter mit Neugeborenen in Not Tag und Nacht um Rat und Hilfe nachsuchen, wenn sie es wünschen auch völlig anonym. Die Schwangeren haben die Möglichkeit einer anonymen Geburt in einem Krankenhaus. Dass die Mitarbeiterinnen des Projektes auf Wunsch vor, während und nach der Geburt liebevolle Begleitung und Unterstützung geben, ist selbstverständlich.
„Entscheidend ist, dass das Kind heil und medizinisch betreut zur Welt kommt und auch der Mutter bei der Geburt nichts passiert.“
So Leila Moysich, die Leiterin des Projektes „Findelbaby“. Dem Schutz von Mutter und Kind vor und nach der Geburt dient auch das betreute Wohnen, das manche Projekte anbieten. Die Frauen sollen vor der Geburt erst einmal zur Ruhe kommen und nach der Geburt wieder Ruhe finden, um Wege für die Zukunft suchen zu können – das sind nur zwei Ziele des betreuten Wohnens. Frauen, die aus welchen Gründen auch immer, ihr Kind nicht behalten können, die zu Hause oder irgendwo sonst allein entbunden haben, können das Baby über eine Babyklappe in sichere Obhut geben. Diese Projekte sind ein Weg, in der Not Hilfe zu leisten. Sie sind ein Baustein in einem ganzen System von Hilfsmöglichkeiten, an dem es noch viel zu verbessern gilt anno 2008.
Solange die sozialen Missstände, die zur Tötung von Kindern unter der Geburt führen, nicht verändert werden können, solange wir nicht in einer Welt leben, in der Schwangerschaft und Mutterschaft bedingungslos positiv bewertet werden, muss es Menschen geben, die Schwangeren und Müttern Neugeborener in Not eine helfende Hand reichen. |
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Katharinenkirche und Hauptwache. Hier starb Susanna. |